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AGB

Allgemeine Mietbedingungen

1. Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Stornogebühren werden entsprechend der gesetzlichen Regelung erhoben. Nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung beträgt der Schadenersatz bei Ferienwohnungen / Ferienhäuser Übernachtung 100% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Sie schützt den Mieter im Fall eines Reiserücktritts bei Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Mieters oder seiner nächsten Angehörigen vor den Kosten des Rücktritts. Sollte der gebuchte Zeitraum kurzfrisitg weitervermietet werden, wird nur eine Pauschale für den Verwaltungsaufwand in Höhe von 10,00 % der Reisekosten fällig.

2. Mietbedingungen

2.1. Sorgfaltspflicht und Haftung

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind von dem Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf Ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.

2.2. Restriktionen

Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht erlaubt.

2.3. Reinigung des Mietobjekts

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nach Mietende besenrein zurückzugeben. Von dieser Verpflichtung wird der Mieter frei, wenn in diesem, Vertrag eine Endreinigung durch den Vermieter vereinbart wurde.

2.4. Kündigung durch den Vermieter

Sofern der Mieter seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt, kann der Vermieter unbeschadet gesetzlicher Kündigungsrechte des Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern er den Mieter zuvor zumindest einmalig mit einer Frist von 7 Tagen zur Zahlung gemahnt hat. Die Kündigung bedarf der Schrift-oder Textform.

3. Zusätzliche Vereinbarungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

4. Rechtswahl

Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

5. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandteile von der Unwirksamkeit unberührt. An dieser Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.